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Ausschreibungstexte
Für sämtliche Münker Produkte finden Sie in der Downloadsektion die entsprechenden Ausschreibungstexte
Was sind Ausschreibungstexte?
Ein Leistungsverzeichnis (LV), setzt sich aus einer Vielzahl von Ausschreibungstexten zusammen und definiert damit die zu erbringende Bauleistung eines bestimmten Gewerks. Die Ausschreibungstexte stellen somit die Bausteine des LV dar. Dieses enthält dabei detaillierte Informationen über die Qualität und Quantität einer Bauleistung, welche an einem definierten Ort erbracht werden soll. Darüber hinaus werden hier auch besonderen Bedingungen bzw. Hinweise zur Ausführung der Baumaßnahme konkretisiert. Das Leistungsverzeichnis bildet somit die Grundlage einer Ausschreibung, also einem Verfahren, dass dazu dient, eine Bauleistung an einen Auftragnehmer (AN) zu vergeben sowie nachfolgend abzurechnen. Aufgrund der Fülle und Komplexität an Informationen werden Leistungsverzeichnisse heutzutage in einer AVA- Software verwaltet. AVA steht dabei für: Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung. Die Baumaßnahme lässt sich somit für sämtliche Gewerke vom Anfang bis zum Ende betreuen und verwalten.
Wozu dienen Ausschreibungstexte?
Das Leistungsverzeichnis dient als Vertragsgrundlage zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN). Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer präzisen Definition der Bauleistung. Der Auftragsnehmer erstellt sein Angebot auf Basis des Leistungsverzeichnisses und den darin enthaltenen Ausschreibungstexten, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein. Die Preisfindung für eine Leistung kann dementsprechend nur dann exakt sein, wenn alle hierzu erforderlichen Informationen korrekt und präzise definiert vorliegen.
Was passiert bei Abweichungen zwischen Leistungsbeschreibung und ausgeführter Bauleistung?
Der AN kann sein Angebot nur auf Basis des LV erstellen. Es ist somit entscheidend, was geschrieben steht, nicht aber, was möglicherweise gemeint war. Abweichungen zwischen Ausschreibungstext und ausgeführter Bauleistung können dementsprechend rechtliche oder finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Zumeist ist hierbei vom sogenannten Nachtrag die Rede, was nichts anderes bedeutet, als das der AN ein Angebot für eine Leistung erstellt, welche im LV nicht enthalten war. Für den AG bedeutet dies in der Regel Mehrkosten, weil sich der AN aufgrund des Zeitdrucks nicht dem Wettbewerb stellen muss sowie die Kosten generell für diese Zusatzleistung nicht berücksichtigt wurden.
Gründe für einen Nachtrag können z.B. sein:
- Mehr- oder Mindermengen (Die angegebenen Mengen im LV stimmen nicht mit der Realität überein)
- Die Menge hat bei den Kalkulationen einen Einfluss auf den Einheitspreis einer Position. Dementsprechend können größere Abweichungen zur Anpassung des Einheitspreises führen.
- Unzureichende Leistungsbeschreibung
- Der Auftragnehmer kalkuliert in der Regel nur das Nötigste, um wettbewerbsfähige Preise machen zu können. Verlangt der AN nachfolgend eine höhere Qualität, so übersteigt dies in der Regel die kalkulierten Kosten.
- Erschwerende Verhältnisse
- Ist Baumaterial z.B. weiter oder umständlicher als üblich zu transportieren, ohne dass dies im LV beschrieben wurde, so entsteht dem AN zusätzlicher Aufwand, um seine Leistung erfüllen zu können.
- Behinderung / nicht erbrachte Vorleistung
- Ist es dem AN aufgrund einer nicht erbrachten oder mangelhaften Vorleistung nicht möglich, seine Leistung zu erbringen, so kann er dies anzeigen und evtl. entstandene Kosten geltend machen.
- Weitere
Ausschreibungsunterlagen sollten deshalb stets so erstellt werden, dass Nachträge möglichst vermieden werden.
Ausschreibung eines Bauwerks gegliedert nach Gewerken
Zur gezielten Vergabe an spezialisierte Fachbetriebe werden Leistungsverzeichnisse in der Regel auf die entsprechenden Gewerke hin zugeschnitten. Beispielsweise werden sämtliche Leistungspositionen des Stahlbaus einer Industriehalle in einem Leistungsverzeichnis zusammengefasst, während die Positionen des nachfolgenden Metallleichtbaus, welcher für die Fassaden, Tragschalen, gekantete Verkleidungsteile usw. zuständig ist, in einem separaten LV vergeben wird. Je nach strategischer Ausrichtung des Bauherrn bzw. Fachplaners besteht aber auch die Möglichkeit, mehrere Gewerke in einem LV zusammenzufassen. Dies wird beispielsweise beim Rohbau oder auch beim Generalunternehmer (GU) gemacht. Hier ist es in der Regel so, dass Teilleistungen an Nachunternehmer (NU) vergeben werden. Aufgrund der Weitervergabe an einen NU sind die Kosten in der Regel höher. Allerdings vereinfacht dies die den Koordinationsaufwand aufseiten des AG, welcher nur den GU als verantwortlichen AN vertraglich verpflichtet hat.
Wo ist die Ausschreibung für Bauleistungen gesetzlich geregelt?
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt in Deutschland grundsätzlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In der Regel wird aber die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als Vertragsgrundlage vereinbart. Diese unterteilt sich in die nachfolgenden Abschnitte:
- Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
- Teil B: Vertragliche Bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Teil C: Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Wie ist ein Leistungsverzeichnis strukturiert?
- Vorbemerkungen: Die Vorbemerkungen enthalten sämtliche generelle Angaben zum Bauvorhaben. Es wird definiert, welche Unterlagen Bestandteil der Ausschreibung sind. Welche Gesetzesgrundlage gilt, wie die Baustelle eingerichtet ist, welche Anlagen beiliegen etc. etc.
- Technische Vorbemerkungen: Die Vorbemerkungen enthalten in der Regel weiterführende technische Informationen zur Angebotsabgabe. Hier wird grundlegend die zu erbringende Leistung beschrieben sowie werden zusätzliche Informationen über die Örtlichkeiten geliefert, welche einen Einfluss auf den Angebotspreis haben können. Beispielsweise über welchen Weg Baumaterial einzubringen ist, ob ein Baukran zur Verfügung steht etc. etc.
- Allgemeine Bemessungsgrundlagen: Beinhaltet das Leistungsverzeichnis einen statischen Nachweis, so sind dementsprechend die für die Bemessung erforderlichen Angaben zu definieren. In der Regel werden hierzu aber bereits Vorbemessungen von Auftraggeberseite erstellt, sodass mit der Ausschreibung die zu verbauenden Querschnitte bereits definiert sind.
- Technische Vorschriften: Sämtliche zur Anwendung kommenden Vorschriften und Normen werden hier aufgeführt.
- Ausschreibungstexte: Der Ausschreibungstext enthält sämtliche für die Ausführung der Bauleistung erforderlichen Informationen. In der Regel ist hier definiert, welches Material einer bestimmten Qualität in definierter Menge anzuliefern und unter welchen Bedingungen zu verbauen ist.
Muster Ausschreibungstexte zum Metallleichtbau
Unter dem Link erhalten sie unsere Ausschreibungstexte für ihr Metallleichtbauprojekt zum kostenlosen Download.
Enthaltene Musterausschreibungstexte für:
- Technische Vorbemerkungen
- Allgemeine Bemessungsgrundlagen
- Technische Vorschriften
- Ausschreibungstexte für: Trapezprofile, Wellprofile, Kassettenprofile und gekantete Verkleidungsteile), Sandwichpaneele (Dachpaneele, sichtbar verschraubte Wandpaneele, verdeckt verschraubte Wandpaneele), Lichtplatten, statische Berechnung, Farbmuster, Profilfüller, Zahnbleche, Gullyblech
Belastungstabellen
Ein vereinfachter Nachweis von Trapez-, Well-, Kassetten- und Sandwichprofilen ist mittels Belastungstabelle möglich. Es gilt hierbei zu beachten, dass die Anwendbarkeit limitiert ist.
Zur Bestimmung des rechnerisch erforderlichen Profils sind die Tabellenwerte mit den charakteristischen Lasteinwirkungen aus Eigengewicht (g), Verkehrslast (q) sowie der maßgebenden Kombination aus Windlast (w) und Schneelast (s) zu vergleichen.
Zulassungen
Für sämtliche Trapez-, Well-, Kassettenprofile und Sandwichpaneele liegen die entsprechenden Prüfbescheide zum Download bereit.